Notfallbetreuung, wir bitten um Beachtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die Schreiben vom 13. März 2020 erfolgen bezüglich der Notbetreuung folgende ergänzende Hinweise:
Wir gehen davon aus, dass alle Eltern und Sorgeberechtigte, soweit es ihnen möglich ist, eine häusliche Betreuung sicherstellen. Für Kinder, deren Eltern und Sorgeberechtigten die Organisation einer privaten Betreuung nicht möglich ist, wird eine Notbetreuung angeboten. Wir gehen davon aus, dass verantwortungsvoll gehandelt wird.
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung.
Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie zu dem o. g. Personenkreis gehören: Bitte melden Sie dann hierzu Ihr Kind per E-Mail (ernst-reuter-schule@hassloch.de) bis 15:00 Uhr am jeweiligen Vortag an und teilen Sie mit, wann (Datum) und wie lange (Zeitspanne von xx Uhr bis xx Uhr) die Notbetreuung benötigt wird.
Diese Mitteilung wurde am 15.03.2020 um 18:31 Uhr verfasst.unter Bezugnahme auf die Schreiben vom 13. März 2020 erfolgen bezüglich der Notbetreuung folgende ergänzende Hinweise:
Wir gehen davon aus, dass alle Eltern und Sorgeberechtigte, soweit es ihnen möglich ist, eine häusliche Betreuung sicherstellen. Für Kinder, deren Eltern und Sorgeberechtigten die Organisation einer privaten Betreuung nicht möglich ist, wird eine Notbetreuung angeboten. Wir gehen davon aus, dass verantwortungsvoll gehandelt wird.
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung.
Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie zu dem o. g. Personenkreis gehören: Bitte melden Sie dann hierzu Ihr Kind per E-Mail (ernst-reuter-schule@hassloch.de) bis 15:00 Uhr am jeweiligen Vortag an und teilen Sie mit, wann (Datum) und wie lange (Zeitspanne von xx Uhr bis xx Uhr) die Notbetreuung benötigt wird.
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