15. Elternbrief zum Angebot der Selbsttestung
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
die Teststrategie des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien mit der Durchführung von Selbsttests beginnen. Falls Sie mit der Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule einverstanden sind, füllen Sie bitte die beiliegende Einverständniserklärung aus.
Bitte geben Sie die Einverständniserklärung Ihrem Kind mit, da eine Selbsttestung ohne das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden kann. Auf der Seite der Landesregierung findet man auch zahlreiche weitere Informationen zum geplanten Selbsttestungskonzept an Schulen. Das Elternschreiben der Ministerin Frau Dr. Hubig zum Testkonzept an Schulen vom Freitag, den 26. März 2021, finden Sie ebenfalls dort.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Ihrig
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Diese Mitteilung wurde am 07.04.2021 um 12:06 Uhr verfasst.liebe Erziehungsberechtigte,
die Teststrategie des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien mit der Durchführung von Selbsttests beginnen. Falls Sie mit der Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule einverstanden sind, füllen Sie bitte die beiliegende Einverständniserklärung aus.
Bitte geben Sie die Einverständniserklärung Ihrem Kind mit, da eine Selbsttestung ohne das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht durchgeführt werden kann. Auf der Seite der Landesregierung findet man auch zahlreiche weitere Informationen zum geplanten Selbsttestungskonzept an Schulen. Das Elternschreiben der Ministerin Frau Dr. Hubig zum Testkonzept an Schulen vom Freitag, den 26. März 2021, finden Sie ebenfalls dort.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Ihrig
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